Strahlenschutz

 

Strahlenschutzprüfungen in Berlin und Brandenburg

durch behördlich bestimmte Sachverständige

nach Röntgenverordnung

 

nach Neuanschaffung oder Ersatz (§ 4 Abs. 2)

nach Wechsel des Strahlenschutzverantwortlichen optional (§ 4 Abs. 2)

nach wesentlicher Änderung, z.B. Standortwechsel, Digitalumstellung (§ 4 Abs. 5)

als obligate Wiederholungsprüfung (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

 

 

                          Nutzen Sie die langjährige Erfahrung und die Tipps unserer Sachverständigen

Dr. Peter Menz, Dr. Oskar Haase und Dipl.-Phys. Ulrich Timmer

Download speziell zur Zahnmedizin: Anmeldebogen Strahlenschutzprüfung

 

 

Wir helfen bei Ihrer An- und Abmeldung von Geräten beim LaGetSi
  und der Zahnärztlichen Stelle

Download: Anmeldung LAGetSi    Download: Anmeldung ZäS

 

Wussten Sie, dass
unsere Prüfungshonorare seit der Institutsgründung im Jahre 1991 nicht gestiegen sind?

 Download: Geschäftsbedingung mit Kostenordnung

 

Aktualisierung der "Kenntnisse im Strahlenschutz"

(5-jähriger Wiederholungskurs für HelferInnen in der Dentalmedizin, nicht für Zahnärzte!)

 

Preisgünstige Sammelkurse in den Räumen der TU Berlin (Straße des 17. Juni, Berlin)

oder als individuelle Veranstaltung in den Räumen Ihrer Praxis

Mehr zu unserem Kursangebot finden Sie  hier

 

 

Wir leisten kostenlos Beratung und Hilfestellung

unter Beachtung der nach § 4a RöV gebotenen Voraussetzung zur Unabhängigkeit der Sachverständigen:

 

zum baulichen Strahlenschutz

zur Modernisierung der Röntgentechnik

 



Speziell in der Dentalmedizin:

zur Umstellung von Filmverarbeitung auf digitale Bildverarbeitung

bei Problemen im Ablauf der Qualitätssicherung

zum vorgeschriebenen Betriebsbuch (früher "Röntgen-Anlagenbuch")

Download: Register für den Röntgenordner (Betriebsbuch)

 

 

Weitere Leistungen:

Strahlenschutzpüfungen an nichtmedizinischen Röntgenanlagen

Dichtheitsprüfungen umschlossener Strahler und Radiographieanlagen
  nach Strahlenschutzverordnung

 

 

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