Strahlenschutzprüfungen
in Berlin und Brandenburg
durch
behördlich bestimmte Sachverständige
nach
Röntgenverordnung
● nach Neuanschaffung oder Ersatz (§ 4 Abs. 2)
● nach Wechsel des
Strahlenschutzverantwortlichen optional (§ 4 Abs. 2)
● nach wesentlicher
Änderung, z.B. Standortwechsel, Digitalumstellung (§ 4 Abs. 5)
● als obligate
Wiederholungsprüfung (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)
Nutzen Sie die langjährige Erfahrung und die Tipps unserer Sachverständigen
Dr. Peter
Menz, Dr. Oskar Haase und Dipl.-Phys. Ulrich Timmer
Download speziell zur Zahnmedizin: Anmeldebogen
Strahlenschutzprüfung
● Wir helfen bei Ihrer An- und Abmeldung von
Geräten beim LaGetSi
und der Zahnärztlichen Stelle
Download:
Anmeldung LAGetSi Download: Anmeldung ZäS
Wussten
Sie, dass
unsere Prüfungshonorare seit der Institutsgründung im Jahre 1991 nicht
gestiegen sind?
Download:
Geschäftsbedingung mit Kostenordnung
Aktualisierung
der "Kenntnisse im Strahlenschutz"
(5-jähriger
Wiederholungskurs für HelferInnen in der Dentalmedizin, nicht für Zahnärzte!)
● Preisgünstige Sammelkurse in
den Räumen der TU Berlin (Straße des 17. Juni, Berlin)
● oder als individuelle
Veranstaltung in den Räumen Ihrer Praxis
● Mehr zu unserem Kursangebot finden Sie
hier
Wir
leisten kostenlos Beratung und Hilfestellung
unter
Beachtung der nach § 4a RöV gebotenen Voraussetzung zur Unabhängigkeit der
Sachverständigen:
● zum baulichen Strahlenschutz
● zur Modernisierung der Röntgentechnik
Speziell
in der Dentalmedizin:
● zur Umstellung von Filmverarbeitung auf
digitale Bildverarbeitung
● bei Problemen im Ablauf der
Qualitätssicherung
● zum vorgeschriebenen Betriebsbuch (früher
"Röntgen-Anlagenbuch")
Download:
Register für den Röntgenordner (Betriebsbuch)
Weitere
Leistungen:
● Strahlenschutzpüfungen an nichtmedizinischen
Röntgenanlagen
● Dichtheitsprüfungen umschlossener Strahler
und Radiographieanlagen
nach Strahlenschutzverordnung